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Integration und Teilhabe durch öffentlich geförderte Beschäftigung

Öffentlich geförderte Beschäftigung ist ein klassisches Instrument der aktiven Arbeitsmarktpolitik, um Arbeitslosen bzw. Langzeitarbeitslosen mit Vermittlungshemmnissen einen Zugang zu einer Beschäftigung zu ermöglichen. Um eine Brücke zum allgemeinen Arbeitsmarkt darzustellen, muss die öffentlich geförderte Beschäftigung sinnvolle und marktnahe Tätigkeiten beinhalten.

Beschäftigungsschaffende Maßnahmen werden im Rahmen von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) oder als sozialversicherungspflichtige Beschäftigung umgesetzt.

AGH-MAE sind gekennzeichnet durch arbeitsmarktpolitische Zweckmäßigkeit, d. h. sie müssen die Kriterien der Zusätzlichkeit und der Wettbewerbsneutralität erfüllen und im öffentlichen Interesse liegen. Zielgruppe sind langzeitarbeitslose Menschen im Bezug von ALG II. Die Teilnehmenden erhalten zusätzlich zu den Leistungen nach SGB II eine Mehraufwandsentschädigung pro geleisteter Arbeitsstunde.

Sozialversicherungspflichtige geförderte Beschäftigung basiert auf der Grundlage von Arbeitsverträgen. Fördergrundlagen finden sich im Sozialgesetzbuch II in § 16 e und § 16 i sowie im Rahmen der Lohnkostenförderung des Landes Bremen (Perspektive Arbeit). Zielgruppe sind auch hier langzeitarbeitslose Menschen im Bezug von ALG II.

Anliegen der Beschäftigung ist die Teilhabe am Arbeitsleben sowie die Förderung der sozialen und beruflichen Integration. Neben der Beschäftigung in den unterschiedlichen Arbeitsfeldern stehen den Teilnehmenden dazu verschiedene Unterstützungsangebote zur Verfügung, wie z. B. Anleitung, Flankierung und ggf. Qualifizierung. Die Qualität dieser Angebote wird gewährleistet durch den Einsatz von Fachpersonal.

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